Hummelsee

Diese etwa 8,5 Hek­tar große Pacht liegt auf der Ost­seite der Glashüt­ter Land­straße, ca. 1 km vor der Lan­des­gren­ze nach Schleswig-Holstein.

Das Angeln ist nur in den gekennze­ich­neten Bere­ichen ges­tat­tet. Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.

Eine Beein­träch­ti­gung des Ufers ein­schließlich der Ufer­veg­e­ta­tion (z.B. das Anle­gen von Schneisen, um an das Ufer zu gelan­gen) ist unzuläs­sig. Eben­so ist das Her­richt­en von Angelplätzen (z.B. das Herun­ter­schnei­den von Gehölzen, Anle­gen von Ste­gen u.ä.) untersagt.

Auf­grund ein­er Nutzungsüber­las­sungsvere­in­barung ist es Mod­ell­bootvere­inen ges­tat­tet, das Gewäss­er großen­teils mit Mod­ell­booten mit bis zu 10 km/h, und inner­halb eines fest­gelegten Kor­ri­dors mit elek­trisch getriebe­nen Mod­ell­booten zu bes­timmten Zeit­en schneller als mit 10 km/h zu befahren. Deshalb kann es zu Inter­essenkon­flik­ten kom­men. Um Rück­sicht­nahme und Zurück­hal­tung im Stre­it­fall wird gebeten.

Zum Fis­chen in diesem Gebi­et wird eine beson­dere Erlaub­niskarte benötigt, die in der Geschäftsstelle des Vere­ins erhältlich ist. Die darin aufge­führten All­ge­meinen Bedin­gun­gen sind unbe­d­ingt zu beachten.