Staersbach

HINWEIS!

Änderung Gewässerord­nung

Die Este-Zuläufe GOLDBECK und STAERSBACH sind SCHONBEZIRKE für unsere LAICH- und JUNGFISCHE. Die Ausübung der FISCHEREI ist erst ab dem 15.07. eines Jahres und mit entsprechen­der Berech­ti­gung (Salmonidenkarte) erlaubt.


Staers­bach

Der Staers­bach ist ein ca. 5 Kilo­me­ter langer, guter Salmoniden­bach. Er liegt in land­schaftlich schön­er Umge­bung in der Nordheide.

Der obere Staers­bach ist Schonge­bi­et (Aufzucht für selb­st­ge­zo­gene Brut).

Das Befis­chen des Staers­bachs ist nur mit Erlaub­niss­chein für Salmonidengewäss­er gestattet.Siehe auch Son­derbes­tim­mungen für Salmonidengewäss­er und Gewässerord­nung. Angelt­age und Fänge sind in der AV Frühauf-Fangsta­tis­tik zu vermerken.

Bei Ver­stößen gegen diese Bes­tim­mungen kann zeitweilige oder dauernde Einziehung des Fis­chereier­laub­niss­cheines ohne Ersatzanspruch erfolgen.