Die Pachtstrecke beträgt etwa 3,5 km.
Geangelt werden darf
- im Neuen Schleusengraben ab 50 m oberhalb der Krapphofschleuse
- im Schleusengraben ab 50 m oberhalb der Kurfürstenbrücke
- im Schiffswasser, sowie im Serrahn.
Das Schleusengelände (insbesondere die Landzunge mit Gebäude an der Krapphofschleuse) darf nicht betreten werden. Auf Privatgrundstücken muß vorher das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden. Gefangen werden gute Hechte, Zander, Aale, Karpfen und Friedfische aller Arten.