Die Pachtstrecke beträgt etwa 3,5 km.
Geangelt werden darf
Das Schleusengelände (insbesondere die Landzunge mit Gebäude an der Krapphofschleuse) darf nicht betreten werden. Auf Privatgrundstücken muß vorher das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden. Gefangen werden gute Hechte, Zander, Aale, Karpfen und Friedfische aller Arten.