Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Bedarf für Arbeiten an unseren Gewässern zur Verfügung zu stellen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
1. Jugendliche unter 18 Jahren
2. Mitglieder, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung (z.B. Schwerbehinderte) nicht in der Lage sind, körperliche Arbeiten zu verrichten (bitte den Gewässerobmann informieren).
Wer einer Aufforderung zur Gemeinschaftsarbeit zweimal nicht Folge leistet, dem wird die Fischereierlaubnis für die Dauer von 6 Monaten entzogen und 30,- € für nicht geleisteten Arbeitsdienst.
Fischereierlaubnisscheine
Fischereierlaubnisscheine für die Oste sowie Gastkarten werden nur noch auf Anforderung in der Geschäftsstelle, oder in Ausnahmefällen, vom Gewässerobmann oder dessen Vertretern ausgegeben.
Hunde
Im Interesse der Jagdpächter, der Anlieger, der Eigentümer und aller Mitglieder sind mitgeführte Hunde am Angelplatz anzupflocken, ansonsten an der Leine zu führen.
Unsere ständige Warnung
Wer schuldhaft Angelgerät, insbesondere Schnüre und Haken, am Angelplatz hinterlässt oder gar ins Gewässer wirft, ist für etwaige Folgeschäden bei Mensch und Tier persönlich strafrechtlich verantwortlich und zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.