Karl-Heinz Meyer
Erster Vorsitzender
Hans Schnabel
Zweiter Vorsitzender
Margot Pieters
Protokollführerin
Claudia Zienert
Schatzmeisterin
zur Zeit nicht besetzt
Leiter der Geschäftsstelle
Brendan Ulbrich
Obmann für Umwelt‑, Natur — und Tierschutz
Bartos Kaminski
Obmann für Veranstaltungen
Hans Schnabel
Obmann für Gewässerpflege u. Fischhege (Gewässerobmann),
Owen Nemitz
Obmann für Salmonidengewässer,
Gunnar Schwartz
Obmann für Gewässerschutz u. Fischereiaufsicht,
Stephan Nanns
Obmann für Jugendbetreuung,
Hendrik Krüger
Obmann für Castingsport
Felix Nanns
Obmann für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ehrungsausschuss
- Hendrik Krüger
- Karl-Heinz Meyer
- Hans Schnabel
- Claudia Zienert
Rechnungsprüfer
- Christopher Holtz
- Wolfgang Oker
Vertreterin
- Karin Matussik
1. In Anerkennung besonderer Verdienste um die Angelfischerei im Anglerverein Frühauf von 1910 Hamburg e. V. können folgende Ehrungen vorgenommen werden:
a) Verleihung der Verdienstnadel mit Urkunde b) Verleihung der Ehrennadel mit Urkunde.
2. Durch die Verleihung der Verdienstnadel können Mitglieder geehrt werden, die sich durch langjährige, verdienstvolle Tätigkeit im Verein ausgezeichnet haben. Die Verdienstnadel wird in Silber oder Gold verliehen. Voraussetzungen:
a) Die silberne Verdienstnadel kann in der Regel nach einer 10-jährigen Mitgliedschaft und Vereinsarbeit verliehen werden; in Ausnahmefällen auch bei Vorliegen besonders hervorragender Verdienste, aber frühestens nach einer 5‑jährigen Vereinsarbeit.
b) Die goldene Verdienstnadel kann in der Regel nach einer 20-jährigen Mitgliedschaft und mindestens 10-jähriger Vereinsarbeit und nur an solche Mitglieder verliehen wer- den, welche im Besitz der silbernen Verdienstnadel sind.
3. Die Ehrennadel wird an Vereinsmitglieder verliehen:
a) nach 25-jähriger Mitgliedschaft in Silber b) nach 40-jähriger Mitgliedschaft in Gold.
4. Die Verdienstnadel in Silber oder Gold wie auch die Ehrennadel in Silber oder Gold verleiht der jeweilig amtierende Vorstand. Vorschläge zur Verleihung dieser Ehrenzeichen müssen dem Ehrungsausschuss zugeleitet werden.
5. Über die Verleihung der Verdienstnadeln muss der Ehrungsausschuss beraten, der sich aus 5 Mitgliedern des amtierenden Vorstandes zusammensetzt. Der Vorstand muss vor Verleihung zustimmen. Stand 02/2011