HINWEIS!
Änderung Gewässerordnung
Die Este-Zuläufe GOLDBECK und STAERSBACH sind SCHONBEZIRKE für unsere LAICH- und JUNGFISCHE. Die Ausübung der FISCHEREI ist erst ab dem 15.07. eines Jahres und mit entsprechender Berechtigung (Salmonidenkarte) erlaubt.
Staersbach
Der Staersbach ist ein ca. 5 Kilometer langer, guter Salmonidenbach. Er liegt in landschaftlich schöner Umgebung in der Nordheide.
Der obere Staersbach ist Schongebiet (Aufzucht für selbstgezogene Brut).
Das Befischen des Staersbachs ist nur mit Erlaubnisschein für Salmonidengewässer gestattet.Siehe auch Sonderbestimmungen für Salmonidengewässer und Gewässerordnung. Angeltage und Fänge sind in der AV Frühauf-Fangstatistik zu vermerken.
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann zeitweilige oder dauernde Einziehung des Fischereierlaubnisscheines ohne Ersatzanspruch erfolgen.