Hohendeicher See

Diese etwa 60 Hek­tar große Pacht wird umgren­zt vom Ochsen­werder Elb­de­ich, dem War­wis­ch­er Hin­ter­de­ich und dem Over­w­erder Haupt­de­ich. Zwei mit Bojen­ket­ten beze­ich­nete Schutz­zo­nen dür­fen nicht bean­gelt wer­den.
Fahrzeuge dür­fen auf dem Deichvor­land nur auf den gekennze­ich­neten Flächen abgestellt wer­den.
Der See hat unter­schiedliche Tiefen von bis zu achtzehn Metern. Er hat einen guten Bestand an kap­i­tal­en Hecht­en, Zan­dern, Barschen, Karpfen, Weiß­fis­chen und Aalen.
Gefis­cht wer­den darf vom Ufer sowie vom Boot aus, jedoch dür­fen keine Motor­boote aller Art benutzt wer­den. Im soge­nan­nten Dob­ber darf nicht gean­gelt wer­den, er gehört nicht zur Pacht.
Da der Hohen­de­ich­er See auch von Surf- und Segelschulen und von Tauchervere­inen genutzt wird, kann es zu Inter­essenkon­flik­ten kom­men. Um Rück­sicht­nahme und Zurück­hal­tung im Stre­it­fall wird gebeten.
Zum Fis­chen in diesem Gebi­et wird eine beson­dere Erlaub­niskarte benötigt, die in der Geschäftsstelle des Vere­ins erhältlich ist. Die darin aufge­führten All­ge­meinen Bedin­gun­gen sind unbe­d­ingt zu beachten.