Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | |
Jugendliche unter 16 Jahren | 60 € | 25 € |
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren | 108 € | 35 € |
In Ausbildung bis 30 Jahre | 108 € | 35 € |
A‑Mitglieder | 40 € | 25 € |
Passive Mitglieder | 40 € | |
Vollzahler | 180 € | 50 € |
Ab 50 Jahren im Verein oder goldene Verdienstnadel | 80 € | - |
Ehrenmitglied | 0 € | - |
Sonstige Arten von Gebühren | Gebühr |
Ersatzgebühr für unentschuldigte Nichtteilnahme am Gemeinschaftsdienst | 30 € pro nicht geleistetem Dienst, das heißt bei zwei Pflichtdiensten pro Jahr, maximal 60 € Ersatzgebühr |
Am 15.1. / 15.04. / 15.07. und 15.10. eines jeden Jahres werden rückständige Beiträge angemahnt. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsfristen wird der restliche Jahresbeitrag mit einer 10 %-igen Gebühr angemahnt. Sollte das Mahnschreiben fruchtlos verlaufen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Zahlungsweisen / Zahlungsfristen
Grundsätzlich bargeldlos durch Einzug mittels Lastschriftverfahren in Höhe von Jahres‑, Halbjahres- oder Quartalsbeiträgen zu Beginn der gewählten Zahlungsperioden.
In Ausnahmefällen durch Übergabe von Verrechnungsschecks in Höhe von Jahres‑, oder mindestens Halbjahresbeiträgen an den Schatzmeister oder dessen Vertreter jeweils bis zum 5. Januar bzw. 5. Juli des Jahres.