Am 15.1. / 15.04. / 15.07. und 15.10. eines jeden Jahres werden rückständige Beiträge angemahnt. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsfristen wird der restliche Jahresbeitrag mit einer 10 %-igen Gebühr angemahnt. Sollte das Mahnschreiben fruchtlos verlaufen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Zahlungsweisen / Zahlungsfristen
Grundsätzlich bargeldlos durch Einzug mittels Lastschriftverfahren in Höhe von Jahres‑, Halbjahres- oder Quartalsbeiträgen zu Beginn der gewählten Zahlungsperioden.
In Ausnahmefällen durch Übergabe von Verrechnungsschecks in Höhe von Jahres‑, oder mindestens Halbjahresbeiträgen an den Schatzmeister oder dessen Vertreter jeweils bis zum 5. Januar bzw. 5. Juli des Jahres.