Mitgliedsbeiträge


Am 15.1. / 15.04. / 15.07. und 15.10. eines jeden Jahres wer­den rück­ständi­ge Beiträge angemah­nt. Bei Nichtein­hal­tung unser­er Zahlungs­fris­ten wird der restliche Jahres­beitrag mit ein­er 10 %-igen Gebühr angemah­nt. Sollte das Mahn­schreiben frucht­los ver­laufen, wird das gerichtliche Mah­n­ver­fahren eingeleitet.

Zahlungsweisen / Zahlungs­fris­ten
Grund­sät­zlich bargeld­los durch Einzug mit­tels Lastschriftver­fahren in Höhe von Jahres‑, Hal­b­jahres- oder Quar­tals­beiträ­gen zu Beginn der gewählten Zahlungsperioden.

In Aus­nah­me­fällen durch Über­gabe von Ver­rech­nungss­checks in Höhe von Jahres‑, oder min­destens Hal­b­jahres­beiträ­gen an den Schatzmeis­ter oder dessen Vertreter jew­eils bis zum 5. Jan­u­ar bzw. 5. Juli des Jahres.