Diese etwa 8,5 Hektar große Pacht liegt auf der Ostseite der Glashütter Landstraße, ca. 1 km vor der Landesgrenze nach Schleswig-Holstein.
Das Angeln ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.
Eine Beeinträchtigung des Ufers einschließlich der Ufervegetation (z.B. das Anlegen von Schneisen, um an das Ufer zu gelangen) ist unzulässig. Ebenso ist das Herrichten von Angelplätzen (z.B. das Herunterschneiden von Gehölzen, Anlegen von Stegen u.ä.) untersagt.
Aufgrund einer Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist es Modellbootvereinen gestattet, das Gewässer großenteils mit Modellbooten mit bis zu 10 km/h, und innerhalb eines festgelegten Korridors mit elektrisch getriebenen Modellbooten zu bestimmten Zeiten schneller als mit 10 km/h zu befahren. Deshalb kann es zu Interessenkonflikten kommen. Um Rücksichtnahme und Zurückhaltung im Streitfall wird gebeten.
Zum Fischen in diesem Gebiet wird eine besondere Erlaubniskarte benötigt, die in der Geschäftsstelle des Vereins erhältlich ist. Die darin aufgeführten Allgemeinen Bedingungen sind unbedingt zu beachten.