Este

HINWEIS!

Änderung Gewässerord­nung

Die Este-Zuläufe GOLDBECK und STAERSBACH sind SCHONBEZIRKE für unsere LAICH- und JUNGFISCHE. Die Ausübung der FISCHEREI ist erst ab dem 15.07. eines Jahres und mit entsprechen­der Berech­ti­gung (Salmonidenkarte) erlaubt.


Este (ober­er Teil) Salmonidengewäss­er

Ein gutes Meer­forellen- und Äschengewäss­er in der Lüneb­urg­er Nord­hei­de von etwa 13 km Länge mit land­schaftlich wun­der­schön­er Umge­bung. Die Este durch­fließt in reizvoller Abwech­slung Wiesen‑, Hei­de- und Waldgebiete.

Das Befis­chen der oberen Este ist nur mit Erlaub­niss­chein für Salmonidengewäss­er gestattet.Siehe auch Son­derbes­tim­mungen für Salmonidengewäss­er und Gewässerord­nung. Angelt­age und Fänge sind in der AV Frühauf-Fangsta­tis­tik zu vermerken.

Bei Ver­stößen gegen diese Bes­tim­mungen kann zeitweilige oder dauernde Einziehung des Fis­chereier­laub­niss­cheines ohne Ersatzanspruch erfolgen.

Este (unter­er Teil) Salmonidengewässer

Anschließend an den oberen Teil ist dieser etwa 10 Kilo­me­ter lange Teil des Hei­de­flusses inmit­ten Wiesen‑, Wald- und urwüch­si­gen Hei­dege­bi­eten noch ein­samer und land­schaftlich noch her­rlich­er gelegen.

Dem Salmoniden­fis­ch­er bietet er gute Waid auf Bach‑, Regen­bo­gen- und Meer­forellen sowie auf Äschen.

Das Befis­chen der unteren Este ist nur mit Erlaub­niss­chein für Salmonidengewäss­er gestattet.Siehe auch Son­derbes­tim­mungen für Salmonidengewäss­er und Gewässerord­nung. Angelt­age und Fänge sind in der AV Frühauf-Fangsta­tis­tik zu vermerken.

Bei Ver­stößen gegen diese Bes­tim­mungen kann zeitweilige oder dauernde Einziehung des Fis­chereier­laub­niss­cheines ohne Ersatzanspruch erfolgen.